Bei täglich 9 Stunden Arbeit stehen mir 35 Tage Schließzeit für Weiterbildungen und Urlaub im Jahr zu. Dabei sollten 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden. Ende des Vorjahres bespreche ich mit den Eltern die Schließtage meiner Tagespflege. Dies ist schriftlich gegen zu zeichnen. Im Krankheitsfall ist für 10 Tage die Stadt Schkeuditz für die Ersatzbetreuung zuständig. Ansonsten wird eine Unterbringung bei der Kindesfamilie angestrebt oder in einer anderen Kindereinrichtung möglich gemacht.