Bei täglich 9 Stunden Arbeit stehen mir 30 Tage Schließzeit für Weiterbildungen und Urlaub im Jahr zu. Dabei sollten 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden. Ende des Vorjahres bespreche ich mit den Eltern die Schließtage meiner Tagespflege. Dies ist schriftlich gegen zu zeichnen. Im Krankheitsfall ist für 5 Tage die Stadt Schkeuditz für die Ersatzbetreuung zuständig. Ansonsten wird eine Unterbringung bei der Kindesfamilie angestrebt oder in einer anderen Kindereinrichtung möglich gemacht.